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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

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Sozialamt

Kontakt

Sozialamt
Städtchenstrasse 45
7320 Sargans
Tel. 081 725 56 30
peter.vogler@sargans.ch

Alimentenbevorschussung

Das Sozialamt gewährt unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Alimentenbevorschussungen, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (G…

Das Sozialamt gewährt unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Alimentenbevorschussungen, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge). Es informiert über die rechtlichen Möglichkeiten.

Kinderalimente können bevorschusst werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den obhutsberechtigten Elternteil werden nicht bevorschusst.

Elternschaftsbeiträge

Die Prüfung von Anträgen für Elternschaftsbeiträge obliegt ebenfalls dem Sozialamt. Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben bei der Geburt eines Kindes gemäss dem…

Die Prüfung von Anträgen für Elternschaftsbeiträge obliegt ebenfalls dem Sozialamt. Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben bei der Geburt eines Kindes gemäss dem Gesetz über Elternschaftsbeiträge (GEB) Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf durch das Einkommen nicht gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist jener Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut.

Flüchtlingswesen

Das gesamte Flüchtlingswesen (Unterbringung, Betreuung, Finanzierung, Versicherung) in der Gemeinde Sargans gehört zu den Aufgaben des Sozialamtes. Die Gemeinden sind gemäss einem Vertei…

Das gesamte Flüchtlingswesen (Unterbringung, Betreuung, Finanzierung, Versicherung) in der Gemeinde Sargans gehört zu den Aufgaben des Sozialamtes. Die Gemeinden sind gemäss einem Verteilschlüssel verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. In Sargans werden die Flüchtlinge in verschiedenen Liegenschaften untergebracht. Zur Integrationsförderung wurde die Deutschschule DISA (Deutschschule und Integrationsarbeit Sargans) gegründet.

Asylverordnung des Kantons St. Gallen

Sozialhilfe

Das Sozialamt ist für die finanzielle Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG), der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, der Richtlinien …

Das Sozialamt ist für die finanzielle Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG), der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, der Richtlinien der St. Gallischen Konferenz KOS und interner Regelungen zuständig. Allfällige Anspruchspersonen müssen einen Antrag stellen und ihre Bedürftigkeit beweisen. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip (Nachrangigkeit) müssen sämtliche vorgelagerten Versicherungsleistungen (Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankentaggeldversicherung, etc.) ausgeschöpft sein. Die Sozialhilfe ist das letzte Netz der sozialen Sicherung in der Schweiz.

Zugehörige Objekte