AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte im Bereich der Sozialversicherungen und über Ihre Pflichten als Arbeitgebende, als nichterwerbstätige oder als selbständigerwerbende Personen. Unter folgenden Links können Sie verschiedene Formulare und Merkblätter herunterladen:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- AHV-Beiträge (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Erwerbsersatz (EO, BUE, MSE, EAE, AdopE)
- Familienzulagen (FamZ)
- Pflegefinanzierung (PF)
- Individuelle Prämienverbilligung (IPV), Einreichefrist: 31.03. des laufenden Jahres
- Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
Öffnungszeiten
Montag
8 bis 11.30 Uhr / 14 bis 19 Uhr
Dienstag und Mittwoch
8 bis 11.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 11.30 Uhr / 14 bis 16.30 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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