Rentenreform AHV 21
Die neuen Bestimmungen wurden ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt.
Hier die drei grundlegenden Änderungen auf einen Blick.
- Das Referenzalter für den Rentenbezug von Frauen und Männern wird nach und nach auf 65 Jahre vereinheitlicht.
- Der Zeitpunkt des Rentenbezugs wird flexibilisiert.
- Die Mehrwertsteuer (MWST) wird leicht erhöht.
Was ändert sich ab 2024
Welche Auswirkungen hat die Rentenreform? Wir haben Ihnen alle wichtigen Massnahmen und Änderungen zusammengestellt.
- Das Referenzalter für den Rentenbezug von Frauen und Männern wird nach und nach auf 65 Jahre vereinheitlicht.
- Der Zeitpunkt des Rentenbezugs wird flexibilisiert.
- Die Mehrwertsteuer (MWST) wird leicht erhöht.
Alle grundlegenden Informationen zu Ihrer Altersrente finden Sie auf der Webseite der Altersrente.
Zugehörige Objekte
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AHV-Zweigstelle | 081 725 56 60 | karin.good@sargans.ch |