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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
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Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Namenserklärung

Familienname bei Auflösung der Ehe

Wer den Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung usw.) jederzeit erklären, wieder den Ledignamen tragen zu wollen (Art. 30a und 119 ZGB).

Diese Regeln gelten auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.


Namenswechsel während der bestehenden Ehe
(die vor dem 1.1.2013 geschlossen wurde)


Wer vor Inkrafttreten der Änderung des Namensrechts seinen Namen anlässlich der Eheschliessung geändert hat und noch verheiratet ist, kann seit dem 1.1.2013 jederzeit erlären, wieder seinen Ledignamen führen zu wollen (Art. 8a Schlusstitel SchlT ZGB).

 

Kontakt

Regionales Zivilstandsamt Sarganserland
Rathaus, Dorfstrasse 34
7323 Wangs
Tel. 081 725 37 00
Fax 081 725 37 39
za@vilters-wangs.ch

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Namenserklärung

Familienname bei Auflösung der Ehe Wer den Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung usw.) jederzeit erklären, wieder den Ledignamen tragen …
Familienname bei Auflösung der Ehe

Wer den Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung usw.) jederzeit erklären, wieder den Ledignamen tragen zu wollen (Art. 30a und 119 ZGB).

Diese Regeln gelten auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.


Namenswechsel während der bestehenden Ehe
(die vor dem 1.1.2013 geschlossen wurde)


Wer vor Inkrafttreten der Änderung des Namensrechts seinen Namen anlässlich der Eheschliessung geändert hat und noch verheiratet ist, kann seit dem 1.1.2013 jederzeit erlären, wieder seinen Ledignamen führen zu wollen (Art. 8a Schlusstitel SchlT ZGB).

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