Bürgerversammlung
Ort
Sportanlage RietPizolstrasse 15
7320 Sargans
Informationen
- Beschreibung
Politische Gemeinde Sargans
Einladung zur ordentlichen Bürgerversammlung 2024
Donnerstag, 4. April 2024, 19.30 Uhr,
Sportanlage Riet, Sargans (Türöffnung ab 19.00 Uhr)
Traktanden
- Vorlage der Jahresrechnung 2023
- Vorlage des Budgets und des Steuerplans 2024
- Allgemeine Umfrage
Im Anschluss wird von der Politischen Gemeinde Sargans ein Apéro offeriert.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Sargans wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von Gesetzes wegen von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
Stimmausweise
Als Stimmausweis gilt die durch die Post separat zugestellte Karte. Diese ist beim Eintritt in die Sportanlage Riet vorzuweisen und abzugeben. Bei nicht bekannten Personen wird ein Ausweis verlangt. Für die Abstimmung wird eine Stimmkarte ausgehändigt. Ohne den Stimmausweis können Sie an der Versammlung nur passiv teilnehmen. Allfällige fehlende Stimmausweise sind bis spätestens Donnerstag, 4. April 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei zu beziehen.Jahresrechnung
Die Jahresrechnung ist ab Mitte März unter www.sargans.ch aufgeschaltet und wird auf Bestellung verschickt. Die detaillierte Rechnung kann bei der Finanzverwaltung im Rathaus eingesehen oder angefordert werden (Tel. 081 725 56 70).
Anträge
Anträge an der Bürgerversammlung sind schriftlich einzubringen, um Missverständnisse in der Interpretation zu vermeiden (Art. 39 Gemeindegesetz). Wir bitten darum, allfällige Anträge wenn möglich vorgängig bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen.
Protokoll
Das Protokoll über die Bürgerversammlung liegt vom 19. April 2024 bis zum 2. Mai 2024 öffentlich auf (Art. 49 Gemeindegesetz). Es kann während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinderatskanzlei (Büro Nr. 18) eingesehen werden. Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben (Art. 50 Gemeindegesetz). Diese hat einen Antrag auf Berichtigung zu enthalten.
7320 Sargans, März 2024 Gemeinderat Sargans
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind