Steuern
Die Steueramt befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Aufgaben:
- registriert die eingehenden Steuererklärungen
- erfasst die deklarierten Daten der eingegangenen Steuererklärungen
- kontrolliert Wertschriftenverzeichnisse
- veranlagt die Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen
- veranlagt die direkten Bundessteuern von natürlichen Personen
- verbucht die eingehenden Zahlungen
- mahnt säumige Zahler und leitet weitere Bezugsmassnahmen ein
- beurteilt Stundungsgesuche
- ist Inkassostelle für Steuern von Korporationen (z.B. Kirchgemeinde)
Kontakt
Steuerrechtliche Auskünfte
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.
Zugehörige Objekte
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Steueramt | 081 725 56 20 | steueramt@sargans.ch |