Allgemeines Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Der niederschlagsarme Winter und das sonnige Wetter haben die Waldbrandgefahr ansteigen lassen. Die Bise und darauf der Föhn der vergangenen Tage trockneten den Boden, Grasreste und am Boden liegendes Holz zusätzlich aus. Im Talbereich des Sarganserlandes und insbesondere an den besonnten Hängen sind der Waldboden und die Vegetation so stark ausgetrocknet, dass aus der Sicht des Forstes und der Feuerwehr eine akute Waldbrandgefahr besteht. Auch das Kantonsforstamt hat am Freitag, 11. April, die Waldbrandgefahr im gesamten Kantonsgebiet auf Stufe 3 (erheblich) hinaufgestuft.
Auch in den kommenden Tagen ist kein nennenswerter Niederschlag angesagt. Ausserdem sind erste Temperaturrekorde von bis zu 23 Grad zu erwarten. Deshalb ist in allen Sarganserländer Gemeinden bis auf weiteres das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe absolut verboten. Auf dem übrigen Gemeindegebiet ist beim Umgang mit Feuer erhöhte Vorsicht geboten.
Die Regelungen zum Verhalten bei Feuern:
- Feuer im Freien nur in bestehenden Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum entfachen
- Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen
- Feuerstelle vollständig mit Wasser gelöscht verlassen
- Raucherwaren und Feuerzeuge nicht wegwerfen
Zugehörige Objekte
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Feuerverbot_150x100_Blache (PDF, 688.87 kB) | Download | 0 | Feuerverbot_150x100_Blache |