Erster Urnengang im Jahr 2025
Am Abstimmungssonntag und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortragen gelangt die Volksinitiative vom 21. Februar 2023 "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)" zur Abstimmung.
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Brieflich oder elektronisch abstimmen
Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen können nach Erhalt des Abstimmungsmaterials mit den Zustellkuvert portofrei per Post zugestellt, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt oder den Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern an der Urne abgegeben werden. Sie müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.
Ausserdem ist es in Sargans seit dem Urnengang im November 2024 allen stimmfähigen Bürgerinnen und Bürgern möglich, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Das sogenannte E-Voting ist ein ergänzendes Angebot zu den bisherigen Stimmkanälen. Für die Nutzung ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert.
Fürs E-Voting anmelden kann man sich unter diesem Link.
An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
Bei Fragen zum E-Voting steht der Support des Kantons St. Gallen unter der Telefonnummer +41 58 229 10 10 oder der Mail support@sg.ch zur Verfügung. Weitere Infos gibt es auf den beiden Websites e-voting.sg.ch und evoting-info.ch.
Öffnungszeiten
Die persönliche Stimmabgabe kann jeweils in der letzten Abstimmungswoche – im aktuellen Beispiel in der Kalenderwoche 6 – an folgenden Daten getätigt werden:
Donnerstag | Rathaus, Kanzlei | 8.00 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr |
Freitag | Rathaus, Kanzlei | 7.00 - 14.00 Uhr |
Die Urne ist am Abstimmungssonntag von 9 bis 10 Uhr geöffnet.
Und so wird's gemacht: Die Stimmzettel sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen, In das mit dem Abstimmungsmaterial enthaltene Fensterkuvert ist einzulegen:
- das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln
- der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen)
Die Abstimmungsunterlagen werden spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin im Briefkasten der Bürgerinnen und Bürger landen. Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis am Freitag, 7. Februar 2025, während der ordentlichen Bürozeiten beim zuständigen Stimmregisterführer, auf der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 18 bezogen werden.
Zugehörige Objekte
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Abstimmung 9. Februar 2025 (PDF, 9.47 kB) | Download | 0 | Abstimmung 9. Februar 2025 |