Volksabstimmung vom 22. September 2024
Volksabstimmung vom 22. September 2024
Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
Eidgenössische Volksabstimmung
Vorlage 1:
Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BBl 2024 28).
Vorlage 2:
Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) (BBl 2023 785).
Kommunale Volksabstimmung
Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 – 2028
Persönliche Stimmabgabe jeweils in der letzten Abstimmungswoche
Donnerstag: Rathaus, Kanzlei 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag: Rathaus, Kanzlei 07.00 - 14.00 Uhr
Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag
Urne: Rathaus 09.00 - 10.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen können nach Erhalt des Abstimmungsmaterials mit dem Zustellkuvert portofrei per Post zugestellt, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt oder den Stimmenzählern an der Urne abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen.
Die Stimmzettel sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial enthaltene Fensterkuvert sind einzulegen:
- das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln
- der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen)
Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 20. September 2024, während der ordentlichen Bürozeit bis 14.00 Uhr, auf der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 18 bezogen werden.
Gemeinderatskanzlei Sargans