Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben. Als Grundstücke gelten die Liegenschaften, die in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte (vor allem Baurechte und Quellenrechte), die Bergwerke sowie die Miteigentumsanteile an Grundstücken.
Steuerpflichtig ist, wer zu Beginn des Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser des Grundstückes im Grundbuch eingetragen ist. Eine anteilsmässige Reduktion des Steuerbetrages für den Fall, dass das Grundstück erst kürzlich erworben oder im Verlauf des Steuerjahres veräussert wurde, erfolgt nicht. Wird das Grundstück im Verlauf des Steuerjahres erworben, beginnt die Steuerpflicht für den Erwerber erst im folgenden Jahr.
Ausgenommen von der Steuerpflicht sind der Bund und seine Anstalten, Betriebe und unselbständige Stiftungen für Liegenschaften, die unmittelbar öffentlichen Zwecken dienen. Zudem sind alle Grundeigentümer befreit, soweit sie das Bundesrecht ausdrücklich von allen direkten Steuern (Bund, Kantone und Gemeinden) befreit.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Finanzverwaltung | 081 725 56 70 | finanzverwaltung@sargans.ch |