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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Volksabstimmung vom 18. Mai 2025

7. April 2025
Am Sonntag, 18. Mai, gelangen zwei kantonale Vorlagen zur Abstimmung. Die Stimmbevölkerung befindet an der Urne über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz und den III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung.

Am Sonntag, 18. Mai 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
 

Kantonale Volksabstimmung

Vorlage 1:

V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz.

Vorlage 2:

III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung.

 

Persönliche Stimmabgabe jeweils in der letzten Abstimmungswoche

Donnerstag:                   Rathaus, Kanzlei    08.00 - 11.30 Uhr       14.00 - 16.30 Uhr

Freitag:                           Rathaus, Kanzlei    07.00 - 14.00 Uhr

 

Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag

Urne:                               Rathaus    09.00 - 10.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen können nach Erhalt des Abstimmungsmaterials mit dem Zustellkuvert portofrei per Post zugestellt, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt oder den Stimmenzählern an der Urne abgegeben werden. Sie müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.

Die Stimmzettel sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial enthaltene Fensterkuvert sind einzulegen:

  • das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln
  • der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen)

Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 16. Mai 2025, während der ordentlichen Bürozeiten beim zuständigen Stimmregisterführer, auf der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 18 bezogen werden.

                                                                            Gemeinderatskanzlei Sargans

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmung vom 18. Mai 2025 (PDF, 13.13 kB) Download 0 Abstimmung vom 18. Mai 2025