Volksabstimmung vom 18. Mai 2025
Am Sonntag, 18. Mai 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
Kantonale Volksabstimmung
Vorlage 1:
V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz.
Vorlage 2:
III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung.
Persönliche Stimmabgabe jeweils in der letzten Abstimmungswoche
Donnerstag: Rathaus, Kanzlei 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag: Rathaus, Kanzlei 07.00 - 14.00 Uhr
Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag
Urne: Rathaus 09.00 - 10.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen können nach Erhalt des Abstimmungsmaterials mit dem Zustellkuvert portofrei per Post zugestellt, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt oder den Stimmenzählern an der Urne abgegeben werden. Sie müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.
Die Stimmzettel sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial enthaltene Fensterkuvert sind einzulegen:
- das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln
- der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen)
Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 16. Mai 2025, während der ordentlichen Bürozeiten beim zuständigen Stimmregisterführer, auf der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 18 bezogen werden.
Gemeinderatskanzlei Sargans
Zugehörige Objekte
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Abstimmung vom 18. Mai 2025 (PDF, 13.13 kB) | Download | 0 | Abstimmung vom 18. Mai 2025 |